Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Virtuelle Fahrschule
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Virtuellen Fahrschule und ihren Kunden über die Teilnahme an simulatorgestützten Trainings, Vorbereitungseinheiten und ergänzenden Bildungsangeboten. Die Virtuelle Fahrschule ist keine Fahrschule im Sinne des Fahrlehrergesetzes und ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Fahrausbildung.
§2 Leistungsbeschreibung
(1) Die Virtuelle Fahrschule bietet strukturierte, simulatorgestützte Trainings zur frühzeitigen Entwicklung von Fahrkompetenz an. (2) Ziel ist die Vorbereitung auf eine spätere Fahrausbildung sowie die Verbesserung von Motorik, Verständnis, Sicherheit und Entscheidungslogik. (3) Es erfolgt keine Fahrerlaubnisausbildung, keine Prüfungszulassung und keine Garantie auf das Bestehen von Fahrerlaubnisprüfungen.
§3 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Teilnahme ist ab einem Mindestalter von 14 Jahren möglich. (2) Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. (3) Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
§4 Zahlungsbedingungen
(1) Der gesamte Betrag ist vor Beginn der Leistung vollständig zu bezahlen. (2) Erst nach Zahlungseingang besteht ein Anspruch auf Terminvergabe oder Teilnahme. (3) Eine Ratenzahlung ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
§5 Terminabsagen, Nichterscheinen und gesundheitliche Gründe
(1) Vereinbarte Termine müssen mindestens drei (3) Kalendertage im Voraus abgesagt werden. (2) Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen ist eine ärztliche Krankmeldung vorzulegen. (3) Erfolgt keine fristgerechte Absage oder kein geeigneter Nachweis, können die vereinbarten Kosten vollständig geltend gemacht werden. (4) Gesundheitliche Gründe, die eine Teilnahme an einzelnen Terminen oder den Abbruch des Trainings erforderlich machen, sind durch geeignete Nachweise (z. B. ärztliche Bescheinigung) zu belegen. (5) Auch bei einem krankheitsbedingten Abbruch der Teilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge – weder anteilig noch vollständig. (6) In Fällen gesundheitlich bedingter Unterbrechungen oder Abbrüche kann die Virtuelle Fahrschule nach eigenem Ermessen: die Fortführung bereits gebuchter Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen oder alternative Trainingsangebote vorschlagen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§6 Garantie zur Ausbildungsentlastung („30-Stunden-Garantie")
(1) Die Virtuelle Fahrschule gewährt eine freiwillige Garantie: Sollte es während der späteren Fahrschulausbildung zu massiven Schwierigkeiten kommen, die nachweislich in direktem Zusammenhang mit den vermittelten Lerninhalten der Virtuellen Fahrschule stehen, und sollten dadurch mehr als 30 Übungsfahrstunden (exklusive Sonderfahrten) erforderlich werden, besteht Anspruch auf Rückerstattung des bei Anmeldung gezahlten Gesamtbetrags. (2) Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Garantie ist die Vorlage einer offiziellen Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule, aus der die Anzahl der absolvierten Übungsfahrstunden hervorgeht. Diese Bescheinigung ist von der Fahrschule verpflichtend auszustellen. (3) Die Garantie entfällt, wenn der erhöhte Fahrstundenbedarf auf regelmäßiges Nichterscheinen, nachweisliche Fahrlässigkeit, bewusstes Verzögern der Ausbildung zurückzuführen ist. (4) Gesundheitliche Gründe sind durch geeignete Nachweise zu belegen und begründen keinen Garantieanspruch, sofern sie ursächlich für die Verlängerung der Ausbildung sind.
§7 Zusatzgarantie „Flüssiges Schalten"
(1) Sollte sich nach Abschluss der grundlegenden Schalt- und Basismodule herausstellen, dass flüssiges Schalten nicht erreicht wurde, verpflichtet sich die Virtuelle Fahrschule, kostenlos weitere Trainingsangebote zur Verfügung zu stellen. (2) Diese zusätzlichen Trainings können: an einem anderen Simulator, in alternativen Trainingsformaten oder mit unterstützenden Übungseinheiten durchgeführt werden. (3) Aus dieser Zusatzgarantie ergibt sich kein Anspruch auf Rückerstattung. §8 Verhalten, Haftung und Ausschluss
(1) Die Teilnahme an den Trainings erfolgt auf eigene Verantwortung. (2) Die Virtuelle Fahrschule haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (3) Für gesundheitliche Beeinträchtigungen (z. B. Übelkeit, Schwindel, Kreislaufprobleme), die im Zusammenhang mit der Simulatornutzung auftreten, wird keine Haftung übernommen, sofern keine Pflichtverletzung vorliegt. (4) Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss führt zum sofortigen Ausschluss von der Einheit ohne Anspruch auf Erstattung.
§9 Kooperationen und Fahrschulunabhängigkeit
(1) Die Virtuelle Fahrschule ist unabhängig von Fahrschulen. (2) Für Teilnehmer besteht keine Fahrschulbindung. (3) Es können Kooperationen mit Fahrschulen sowie Soft- und Hardwareanbietern bestehen. (4) Diese Kooperationen begründen keine vertraglichen Verpflichtungen für den Kunden und schränken die freie Wahl der Fahrschule nicht ein.
§10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Virtuellen Fahrschule.

§11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.